Ich führe eine Privatpraxis. Dies bedeutet, meine Patienten und Patientinnen tragen die Behandlungs- kosten selbst.

Private Krankenversicherungen erstatten im Allgemeinen die Behandlungskosten.

 

Gesetzlich Krankenversicherte können bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Die Kassen entscheiden im Einzelfal.

 

Gerne unterstütze ich, falls Sie einen solchen Antrag stellen wollen.